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Terminabsagen und Ausfallregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich und werden speziell für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher. So kann ich den Termin anderweitig vergeben.
Bei kurzfristigeren Absagen oder wenn ein Termin ohne Verständigung nicht wahrgenommen wird, kann ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden. Dieses wird von der Krankenkasse nicht übernommen.
Mir ist bewusst, dass sich gesundheitliche Situationen manchmal unerwartet verändern. Bitte melden Sie sich in solchen Fällen möglichst frühzeitig, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
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